Muss eigentlich ein Punkt gesetzt werden, wenn ein Satz zum Beispiel mit etc. aufhört? Und wo genau muss ein Leerzeichen davor oder danach gesetzt werden? Wir haben die richtigen Antworten auf diese Fragen mal auf den Punkt gebracht!
1. Du A… Um dies korrekt zu schreiben, muss man hier die drei Pünktchen ohne Leerzeichen davor verwenden! Sie stehen nämlich nicht für ausgelassene Wörter, sondern für ausgelassene Buchstaben. Übrigens werden immer drei Pünktchen verwendet, egal, wie viele Buchstaben das Wort noch hat. Und natürlich, Sie haben es sich gedacht: Hier ersetzen die Punkte den Rest vom Wort „Anmutige“ …
2. So wie am Ende des letzten Absatzes müssen Sie Leerzeichen vor und ggf. nach den Auslassungspunkten eingeben, wenn ein ganzes Wort oder gleich mehrere ausgelassen werden. Oder der Satz einfach abbricht ohne … Also bitte nicht so… Sondern so … Und auch mitten im … braucht man Leerzeichen um ein ausgelassenes Wort herum.
3. Die drei Punkte am Satzende ersetzen zwar einen abschließenden Punkt. Fragezeichen oder Ausrufezeichen bleiben aber erhalten. Beispiel: Das ist ja wohl das …!
4. Wenn man mit drei Pünktchen festhalten will, dass in einer Aufzählung noch etwas fehlt und diese Aufzählung innerhalb einer Klammer steht, wird nach der Klammer noch ein Punkt gesetzt. Beispiel: Sein größter Erfolg war ein Buch über Haustiere (Auswahl, Ernährung, Pflege, …).
5. Sie wollen Abkürzungen wie „u. a.“, „o. ä.“ oder „etc.“ ans Ende eines Satzes setzen, sind sich aber unsicher, ob danach noch ein zusätzlicher Punkt steht? Hier die Regel: Wird ein Wort am Ende des Satzes mit einem Punkt abgekürzt, folgt kein zusätzlicher Punkt. Es gibt also nie zwei Punkte am Ende eines Satzes. Beispiel: Ich kaufe Bananen, Äpfel, Trauben etc.