Behörden schaffen es ja, auch einfachste Vorgänge so kompliziert auszudrücken, dass kein Mensch sie kapiert. Wir haben den weltweit widernatürlichsten Vorgang dieser Art gefunden und zeigen ihn in zwei unglaublichen Bildern.
Das deutsche behördliche Ausschreibungswesen hat einen neuen Weltrekord aufgestellt: Nie zuvor ist es jemandem gelungen, die einfachste aller Aufgaben dermaßen kompliziert darzustellen. Zugegeben: Der Rekord steht nicht im Guinness-Buch. Aber er ist völlig unzweifelhaft – es folgt unser Beweis.
In dem betreffenden Ausschreibungsformular taucht irgendwann folgende Aufgabe auf:
Das klingt noch nicht halb so absurd, wie es ist. Noch ahnen wir nicht, WIE EINFACH die Aufgabe ist. Wir müssen schließlich noch im Bürgerlichen Gesetzbuch nachschlagen bei Paragraph 126b. Dort finden wir eine genaue Erläuterung:
Tja, und jetzt? Fest steht: Wir brauchen einen Text! Das hätten wir uns ja fast schon gedacht … Bloß welchen? Ein lesbarer Text muss es offenbar sein. Das schränkt allerdings die Auswahl nur unwesentlich ein! Aber jetzt kommt’s: Es muss eine Erklärung sein, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Haben Sie eine Vorstellung, welcher Text das sein könnte? Ich verrate es Ihnen: Mein Text hieß einfach:
Stefan Brunn