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Wie vergibt man Seminare einfach, aber korrekt?

Die sogenannte Verhandlungsvergabe (ehemals „Freihändige Vergabe“) ist ein relativ unkompliziertes Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge. Wir als Seminar-Anbieter haben es in den meisten Fällen mit genau diesem Verfahren zu tun. Deshalb möchten wir Ihnen mit diesem Artikel einen knappen Überblick darüber geben, was Sie als Vergabestelle bei diesem Verfahren beachten sollten. Unsere Tipps und Dokumente verstehen sich allerdings nur als Hilfestellung für die Vorbereitung einer Ausschreibung und werden ohne Gewähr auf juristische Korrektheit und Vollständigkeit angeboten.




Worauf müssen Sie bei den Zuschlagskriterien achten?

Jede Ausschreibung muss unter dem Gebot der „Wirtschaftlichkeit“ stehen. Das bedeutet nicht, dass immer das günstigste Angebot gewinnt – vielmehr gewinnt das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Dennoch ist der Preis als Zuschlagskriterium immer verpflichtend. Sie können allerdings weitere Kriterien wie Qualität, Zweckmäßigkeit oder soziale Merkmale hinzufügen. Wichtig: Sie müssen immer einen Bezug zum Auftragsgegenstand haben. Wenn Sie neben dem Preis noch weitere Kriterien berücksichtigen möchten, muss der Preis in der Gewichtung mindestens 30 Prozent ausmachen. Die Gewichtung der Kriterien muss in Ihren Vergabeunterlagen klar ersichtlich sein. In unserem Beispiel für eine Leistungsbeschreibung werden insgesamt vier Kriterien genannt, auf die es ankommt.