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Der eigene Name unter fremden Sätzen – in der Presse ganz normal!

Wenn Pressestellen gut arbeiten, übernehmen Redaktionen die Texte manchmal komplett. Oft schreibt auch ein Redakteur ein bisschen was dazu – und setzt seinen eigenen Namen drunter, ohne der Leserschaft die Quelle der Informationen zu nennen. Die wenigsten Journalisten wissen, dass das gegen den Pressekodex verstößt und auch teuer werden kann …

Von Stefan Brunn

Oft fehlt einfach die Zeit: Anstatt eine Sache selbst zu recherchieren, hievt die Redaktion eine gute Pressemitteilung ins Blatt. Hier zum Beispiel die „Niederrhein-Nachrichten“ den Zweispalter rechts oben:

Der Text kam, praktisch wortgleich, von der Pressestelle des Landkreises. Das ist ein absolut normaler Vorgang bei Wochenblättchen und inzwischen selbst bei Tageszeitungen. Ein Redakteur der lokalen Tageszeitung „Rheinische Post“ entlieh sich vom Text einige Sätze und Zitate und setzte seinen Namen als Autor darunter. Auch das ist keineswegs ungewöhnlich und auch nicht verboten.

Die wenigsten Journalistinnen und Journalisten wissen allerdings, dass sie damit gegen die Richtlinien des Deutschen Presserats verstoßen. Darin heißt es unter Ziffer 1.3.:

Pressemitteilungen müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.

Bei dem Wochenblättchen wäre das also eindeutig ein Verstoß, denn es wird nirgendwo erwähnt, dass der komplette Text eine Pressemitteilung der Behörde ist. Aber selbst das Vermischen von selbstgeschriebenen Sätzen und Teilen der PM ist nicht legitim, wenn man nur den eigenen Namen nennt und die ursprüngliche Quelle verschweigt.

Um das klarzustellen, hat jüngst die Vereinigung der Medien-Ombudsleute (VDMO) einen „Leitfaden für den redaktionellen Umgang mit Pressemitteilungen“ herausgegeben. Darin sieht man auch, welche durchaus gravierenden Probleme für die Redaktion entstehen können, wenn Quellen verschwiegen werden. Werden nämlich Inhalte von Pressemitteilungen ungeprüft übernommen und erweisen sie sich nachträglich als falsch, können Journalist:innen dafür haftbar gemacht werden, heißt es in dem Leitfaden. Das Stichwort dazu lautet „Verbreiterhaftung“: Wer verbreitet, der haftet.

Urheberrechtlich sind Zitate aus Pressemitteilungen natürlich erlaubt, so der Leitfaden, allerdings nur dann, wenn die Quelle angegeben wird. Anderenfalls muss man darauf hoffen, dass die ursprünglichen Verfasser ihr Recht nicht einklagen – immerhin dürfte diese Hoffnung in den allermeisten Fällen berechtigt sein.

Die Spruchpraxis des Deutschen Presserats ist jedenfalls eindeutig: Es muss immer klar werden, woher die Informationen stammen – und zwar bei jeder einzelnen Information im Text. So lästig das auch ist.