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Der Fernseher oder das Radio muss leise sein!

Muss es hier in der Überschrift nicht „müssen“ heißen? Oder stimmt der Satz so? Wir erklären die Faustregel dazu.

Zunächst müssen wir unterscheiden, ob das „oder“ im Satz ein ausschließendes oder ein einschließendes ist. Das bedeutet: Kommt nur eine der beiden Möglichkeiten in Betracht oder sind beide möglich? Danach richtet sich, ob das Verb im Singular oder im Plural stehen muss.

1. Es kann nur einen geben …

Es ist klar, dass es nur einer sein kann! Werden die Subjekte mit einem ausschließenden „oder“ verbunden, steht das Verb in der Regel im Singular.

Beispiele:

  • Ich weiß nicht, ob Tim oder Jens es getan hat.
  • Entweder die Spülmaschine oder die Waschmaschine wird jetzt ausgeräumt!
  • Die Chefin beziehungsweise ihr Stellvertreter wird Stellung nehmen.

Es kommt hier jeweils nur eine der beiden Möglichkeiten in Betracht, deshalb steht das Verb im Singular. Die Wörtchen „entweder“ und „beziehungsweise“ deuten übrigens schon deutlich an, dass es sich hier um eine ausschließende (exklusive) Bedeutung handelt. So ist es auch bei dem Titel-Beispiel: „Der Fernseher oder das Radio muss leise sein!“ Gemeint ist hier ein ausschließendes „entweder“ – der Singular „muss“ ist also korrekt.

2. Es können beide sein …

Es ist NICHT klar, dass es nur einer von beiden ist! Beide Möglichkeiten kommen in Betracht. Werden die Subjekte mit einem einschließenden „oder“ verbunden, steht das Verb in der Regel im Plural.

Beispiele:

  • Ich nehme an, dass deine Lehrerin oder dein Bruder dir helfen können.
  • Zahnschmerzen oder Bauchschmerzen sind die Folge vom Genuss vieler Süßigkeiten.

Hier kommen jeweils beide Möglichkeiten in Betracht, deshalb steht das Verb im Plural.

Übrigens ist diese Zweiteilung wirklich nur eine Faustregel. Man kommt mir ihr ganz gut durchs Leben. Wer sich aber ein bisschen einfuchst in die Materie „Kongruenz bei oder“, der stößt auf viele Ausnahmen, Widersprüche und Zweifelsfälle. Der Teufel ist halt doch ein 🐿️!