a) In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen und der Per-
sonalrat über unerträgliche Hitze in den Büros beschwert. Messungen haben ergeben,
dass die Raumtemperatur in 43 Büros über 30 Grad Celsius lag.
b) Für die nächsten Tage sind weiterhin hochsommerliche Temperaturen vorhergesagt
worden. Nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber ab 30 Grad Celsius
Raumtemperatur Maßnahmen ergreifen, um die Beanspruchung der Beschäftigten
durch zu hohe Temperaturen bei der Arbeit zu reduzieren.
c) Aufgrund der arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen besteht für das Bundeshochleis-
tungsamt unverzüglicher Handlungsbedarf, in den Büroräumen für ein gesundheitlich
zuträgliches Klima zu sorgen.
d) Zur Senkung der Raumtemperatur könnten unterschiedliche Maßnahmen kurzfristig
umgesetzt werden.
e) Man könnte die Büros mit Klimageräten ausstatten. Allerdings scheidet diese sehr effizi-
ente Maßnahme aus, da die Stromversorgung des Bundeshochleistungsamts für den Be-
trieb von ca. 43 Klimageräten nicht ausgelegt ist.
f) Man könnte in den frühen Morgenstunden die Büros lüften lassen, etwa vor Sonnenauf-
gang durch die Hausarbeiter des Bundeshochleistungsamts und/oder Beschäftigte des
externen Wachdienstes. Da die Hausarbeiter des Amtes aber mit anderen Tätigkeiten
voll ausgelastet sind, käme nur die Beauftragung des externen Wachdienstes in Frage.
Die hiermit verbundenen Kosten von ca. 200 €/Tag müssten bereitgestellt werden. Die
Beauftragte für den Haushalt (BfdH) hat ihre grundsätzliche Zustimmung bereits signali-
siert.
g) Man könnte die Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit vorübergehend ändern. Die
Kernzeit könnte auf den Zeitraum 5.30 bis 13.00 Uhr festgelegt werden. Die Beschäftig-
ten hätten damit die Möglichkeit, den höchsten Tagestemperaturen auszuweichen. Et-
waige hierdurch entstehende Minusstunden wären auszugleichen. Der Nachteil, dass
die Erreichbarkeit der Beschäftigten eingeschränkt wäre, würde durch Kostenneutralität
aufgewogen.
h) Angesichts übermäßiger Hitze an einigen Arbeitsplätzen sollte der Wachdienst unver-
züglich mit der Lüftung der morgendlichen Lüftung der Büros beauftragt werden. Au-
ßerdem sollten wir die Kernzeit für die Mitarbeiter/innen in den betroffenen Räumen
für die nächsten drei Tage, für die nach den aktuellen Wettervorhersagen Temperaturen
von deutlich über 30 Grad Celsius vorhergesagt sind, auf den Zeitraum 5.30 bis 13.00
Uhr anpassen. Referat Z2B wird eine entsprechende Mitteilung ins Haus per E-Mail ma-
chen. Sollten sich vergleichbare Temperaturen zukünftig aufgrund der Wettervorhersa-
ge abzeichnen, soll entsprechend verfahren werden.
